Veranstaltungsregeln/Haftungsbegrenzung!

Veranstaltungsregeln

Bei dieser Veranstaltung möchten wir gemeinsam reparieren,
Wissen teilen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Unter diesen 
Aspekten erhalten Besucher Unterstützung von ehrenamtlichen 
Reparaturhelfern. Diese Unterstützung umfasst: Untersuchung 
des Defekts und Beratung, Bereitstellung von Werkzeugen und 
Messgeräten sowie eventuell zur Reparatur benötigte Kleinteile 
in geringem Umfang.

Das Angebot ist nicht kommerziell ausgelegt und erfolgt 
unentgeltlich. Das Team freut sich jedoch über eine Spende, 
damit die Unkosten dieser Veranstaltung beglichen werden 
können. Werden zu einer Reparatur in größerem Umfang 
Materialien benötigt, informiert der Reparaturhelfer über 
die Höhe der Kosten. Materialien oder Ersatzteile sind vom 
Besucher selbst zu besorgen oder werden zum Selbstkostenpreis 
zur Verfügung gestellt. Bei der Ersatzteilbesorgung wird der 
Besucher, sofern möglich, unterstützt.

Bei der Anmeldung wird ein Begleitschein ausgefüllt. Auf 
diesem bestätigt der Besucher mit seiner Unterschrift sein 
Einverständnis mit diesen Veranstaltungsregeln und der 
Haftungsbegrenzung.

Die Auftragsannahme ist am Veranstaltungstag ab 9:50 Uhr.
Nach 12:15 werden am Veranstaltungstag keine Aufträge mehr angenommen.

Ein Reparaturversuch ist nur unter Anerkennung dieser 
Veranstaltungsregeln durch den Besucher möglich. Dies ist 
kein Reparaturbetrieb. Ein Anspruch auf erfolgreiche 
Reparatur und Wiederzusammenbau (bei Abbruch einer 
Reparatur) besteht nicht. Pro Besucher kann EIN Gerät 
angenommen werden. Sofern noch Zeit ist, kann (je nach 
Andrang) ein weiteres Gerät nach Abschluss der ersten 
Reparatur angenommen werden.
 

Haftungshinweise

Bei allen geringfügigen Hilfeleistungen, also allem, was als 
Gefälligkeit von einem Freund, Nachbarn oder Kollegen auch 
ohne fachliche Qualifikation erledigt werden könnte, gilt ein 
stillschweigender Haftungs- Ausschluss als vereinbart, auch 
für Schäden während dieser Veranstaltung.

Bei sogenannten gefahrenträchtigen Arbeiten ist die Haftung 
für jegliche mögliche Schäden (auch Folgeschäden), auf grobe 
Fahrlässigkeit oder Absicht beschränkt. Dies gilt für das 
Veranstaltungsformat bzw. den Veranstalter selbst, aber auch 
für die Mitarbeiter/Helfer. Als gefahrenträchtig gelten alle 
Arbeiten, bei denen ein bekanntes Risiko entweder bei der 
Benutzung oder aber auch nur bei der Reparatur selbst besteht.

Eine Haftung für die Funktion ist auf den Übergabezeitpunkt 
beschränkt. Die Reparateure können einen Reparaturversuch 
begründet abbrechen, wenn ein sicherer Betrieb eines Gerätes 
oder eine Reparatur nicht möglich ist (z.B. ein Ersatzteil nicht 
erhältlich, zu teuer, Teile fehlen usw.). Bei bestehenden 
Sicherheitsmängeln muss sich der Reparateur durch die 
Unterschrift des Besuchers bestätigen lassen, dass das Gerät 
nicht weiterbetrieben werden darf. Eine evtl. notwendige 
Entsorgung ist Sache des Besuchers.

 

Wichtiger Hinweis

Die Reihenfolge der Reparaturen richtet sich nicht 

nach dem Abgabezeitpunkt, sondern nach den 

Fachbereichen und Fähigkeiten der Reparateure !
 

 

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