Veranstaltungsregeln
Bei dieser Veranstaltung möchten wir gemeinsam reparieren,
Wissen teilen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Unter diesen
Aspekten erhalten Besucher Unterstützung von ehrenamtlichen
Reparaturhelfern. Diese Unterstützung umfasst: Untersuchung
des Defekts und Beratung, Bereitstellung von Werkzeugen und
Messgeräten sowie eventuell zur Reparatur benötigte Kleinteile
in geringem Umfang.
Das Angebot ist nicht kommerziell ausgelegt und erfolgt
unentgeltlich. Das Team freut sich jedoch über eine Spende,
damit die Unkosten dieser Veranstaltung beglichen werden
können. Werden zu einer Reparatur in größerem Umfang
Materialien benötigt, informiert der Reparaturhelfer über
die Höhe der Kosten. Materialien oder Ersatzteile sind vom
Besucher selbst zu besorgen oder werden zum Selbstkostenpreis
zur Verfügung gestellt. Bei der Ersatzteilbesorgung wird der
Besucher, sofern möglich, unterstützt.
Bei der Anmeldung wird ein Begleitschein ausgefüllt. Auf
diesem bestätigt der Besucher mit seiner Unterschrift sein
Einverständnis mit diesen Veranstaltungsregeln und der
Haftungsbegrenzung.
Die Auftragsannahme ist am Veranstaltungstag ab 9:50 Uhr.
Nach 12:15 werden am Veranstaltungstag keine Aufträge mehr angenommen.
Ein Reparaturversuch ist nur unter Anerkennung dieser
Veranstaltungsregeln durch den Besucher möglich. Dies ist
kein Reparaturbetrieb. Ein Anspruch auf erfolgreiche
Reparatur und Wiederzusammenbau (bei Abbruch einer
Reparatur) besteht nicht. Pro Besucher kann EIN Gerät
angenommen werden. Sofern noch Zeit ist, kann (je nach
Andrang) ein weiteres Gerät nach Abschluss der ersten
Reparatur angenommen werden.
Haftungshinweise
Bei allen geringfügigen Hilfeleistungen, also allem, was als
Gefälligkeit von einem Freund, Nachbarn oder Kollegen auch
ohne fachliche Qualifikation erledigt werden könnte, gilt ein
stillschweigender Haftungs- Ausschluss als vereinbart, auch
für Schäden während dieser Veranstaltung.
Bei sogenannten gefahrenträchtigen Arbeiten ist die Haftung
für jegliche mögliche Schäden (auch Folgeschäden), auf grobe
Fahrlässigkeit oder Absicht beschränkt. Dies gilt für das
Veranstaltungsformat bzw. den Veranstalter selbst, aber auch
für die Mitarbeiter/Helfer. Als gefahrenträchtig gelten alle
Arbeiten, bei denen ein bekanntes Risiko entweder bei der
Benutzung oder aber auch nur bei der Reparatur selbst besteht.
Eine Haftung für die Funktion ist auf den Übergabezeitpunkt
beschränkt. Die Reparateure können einen Reparaturversuch
begründet abbrechen, wenn ein sicherer Betrieb eines Gerätes
oder eine Reparatur nicht möglich ist (z.B. ein Ersatzteil nicht
erhältlich, zu teuer, Teile fehlen usw.). Bei bestehenden
Sicherheitsmängeln muss sich der Reparateur durch die
Unterschrift des Besuchers bestätigen lassen, dass das Gerät
nicht weiterbetrieben werden darf. Eine evtl. notwendige
Entsorgung ist Sache des Besuchers.
Wichtiger Hinweis
Die Reihenfolge der Reparaturen richtet sich nicht
nach dem Abgabezeitpunkt, sondern nach den
Fachbereichen und Fähigkeiten der Reparateure !
Sie erreichen uns per E-Mail: info@repaircafe-weilheim-teck.de
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